Rechtsprechung
OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
LuftVG § 29d; LuftVZÜV § 5, § 6 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung von Personen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen von Flughäfen; Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter des MfS; Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des § 29d Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Judicialis
LuftVG § 29d; ; LuftVZÜV § 5; ; LuftVZÜV § 6 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.03.2002 - 14 K 2851/01
- OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.2979
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).Die Entscheidung, ob die überprüfte Person zuverlässig ist oder nicht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, ein Beurteilungsspielraum steht der Luftfahrtbehörde nicht zu (aA Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Losebl. Stand Dez. 2002, § 29d RdNr. 7; undeutlich BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1993, 182, und Beschl. v. 15.9.1993 - 20 CS 93.2547 - zit. nach juris; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501).
- VGH Bayern, 15.09.1993 - 20 CS 93.2547
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).Die Entscheidung, ob die überprüfte Person zuverlässig ist oder nicht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, ein Beurteilungsspielraum steht der Luftfahrtbehörde nicht zu (aA Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Losebl. Stand Dez. 2002, § 29d RdNr. 7; undeutlich BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1993, 182, und Beschl. v. 15.9.1993 - 20 CS 93.2547 - zit. nach juris; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Zwar können längere beanstandungsfreie Zeiträume auf Bewährung, innere Distanz, Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.7.1997, BVerfGE 96, 171, 187 f.; BVerwG, beschl. v. 24.5.2000, BVerwGE 111, 219, 222).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00
Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Zwar können längere beanstandungsfreie Zeiträume auf Bewährung, innere Distanz, Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 8.7.1997, BVerfGE 96, 171, 187 f.; BVerwG, beschl. v. 24.5.2000, BVerwGE 111, 219, 222). - BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90
Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Mit diesem Inhalt sind die genannten Regelungen auch verfassungsrechtlich, insbesondere unter dem Aspekt der Berufsfreiheit (Art. 12 GG, Art. 28 SächsVerf) nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, NVwZ 1991, 889, zur erforderlichen Zuverlässigkeit von Luftfahrern nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 LuftVG). - BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Eine Zusammenarbeit mit dem MfS kann Anhaltspunkt für die Annahme sein, der - ehemalige - Inoffizielle Mitarbeiter werde seinen Pflichten zum Schütze des Luftverkehrs nicht nachkommen, denn sie kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - auf in der Vergangenheit liegende Verhaltensweisen und -motive und damit auf nach wie vor vorhandene persönliche Eigenschaften schließen lassen und deshalb Zweifel daran begründen, ob der Überprüfte das für die Sicherheit des Luftverkehrs erforderliche hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbstbeherrschung und Bereitschaft zur Einhaltung der Regeln künftig in jeder Situation und gegenüber jedermann - nicht etwa nur anderen Geheimdiensten - aufbringen wird (vgl. auch BAG, Urt. v. 25.10.2001 - 2 AZR 559/00 - zit. nach juris). - BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Die Überprüfung nach § 29d LuftVG ist auch mit der Sicherheitsüberprüfung der Angehörigen der Bundeswehr, für die das Bundesverwaltungsgericht einen Beurteilungsspielraum annimmt (vgl. nur Beschl. v. 12.12.1985, BVerwGE 83, 90, 94 f.), nicht vergleichbar, weil die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung für einen Soldaten Element einer durch seinen Vorgesetzten vorzunehmenden Eignungsprüfung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1985, aaO). - VGH Bayern, 14.09.1993 - 20 CS 93.2546
Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).
- VG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 12 E 7597/03
Klage eines Geschäftsmannes auf Erteilung einer Zugangsberechtigung zu den nicht …
Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel bestehen (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 17.07.2003, AZ: 1 B 414/02 in Juris Rechtsprechung).